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Die Scheidungsimmobilie

Nach einer Scheidung stellt sich zwangsläufig die Frage, was nun mit dem gemeinsamen Haus passiert. Nicht nur das gemeinsame Wohnhaus, sondern auch weitere Immobilien können Gegenstand von Streitigkeiten oder Verhandlungen sein. Welcher Partner verbleibt in der gemeinsamen Wohnimmobilie? Soll das Haus oder die Wohnung verkauft werden? Und was ist mit einem möglichen Kredit auf die Immobilie und dessen Abzahlung? Diese und viele weitere Fragen müssen beantwortet werden. Kontaktieren Sie uns und bei einem Beratungstermin werden wir gemeinsam eine gute Lösung für Ihren speziellen Fall finden.

Der Kredit nach einer Scheidung

Derjenige, der den Kreditvertrag unterschrieben hat, muss als Schuldner den Kredit auch weiterhin abbezahlen. Für eine Bank spielt es keine Rolle, ob sich ein Paar scheiden lässt oder ein Ehepartner aus dem gemeinsamen Eigenheim auszieht. In der Regel stehen beide Eheleute als Eigentümer im Grundbuch und der  Darlehensvertrag läuft auf auf beide Partner – diesem Fall haften beide für den Kredit. Hat nur ein Partner den Kreditvertrag unterschrieben, dann haftet nur er und der andere nicht.

Haben beide Ehepartner den Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, gibt es für den Umgang mit dem Immobilienkredit mehrere Optionen:

Beide Ex-Partner zahlen den Kredit weiterhin ab

Diese Option bietet sich an, wenn die Immobilie weiterhin im Besitz beider Ex-Partner verbleiben soll. So kann das Objekt vermietet oder selbst bewohnt werden. Auch ein Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich. Beide Darlehensnehmer sind dafür verantwortlich, dass die Bank die vereinbarten Zahlungen rechtzeitig und vollständig erhält. Hierbei kann die Bank bestimmen, von wem Sie die Raten einfordert.

Beide Ex-Partner zahlen den Kredit vorzeitig zurück

Diese Option kommt in Frage, wenn das nötige Kapital vorhanden ist und die Wohnimmoblie behalten werden soll. Andernfalls kann der Erlös eines Immobilienverkaufs dazu eingesetzt werden, um den Kredit abzulösen. Allerdings benötigen Sie hierzu die Zustimmung der Bank und zusätzlich muss bei vorzeitiger Ablösung eines Kredits in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden.

Ein Ex-Partner übernimmt den Kredit alleine

Bei dieser Option ist ebenfalls die Zustimmung der Bank erforderlich, denn der Ex-Partner muss aus der Schuldhaft entlassen werden. Grundlage hierfür ist eine ausreichende Bonität des nun alleinigen Kreditnehmers. Zudem muss eventuell ein neuer Kreditvertrag aufgesetzt und eine Vorfälligkeitsentschädigung für den alten Kredit gezahlt werden.

Die Scheidungsimmobilie – welche Optionen haben Sie?

Nach einer Scheidung haben Sie mehrere Möglichkeiten, wie Sie mit der Immobilie verfahren. Leider sind Trennungen immer emotionsgeladen und nicht alles lässt sich einfach fair durch zwei teilen. Eine friedliche Einigung erspart Ihnen beiden jedoch langwierige Auseinandersetzungen und teure Rechtsstreitigkeiten. Eine möglichst harmonische Lösung macht dem Albtraum schnell ein Ende und Sie können befreit neu beginnen. Einige Optionen listen wir Ihnen hier auf:

Verkauf der Scheidungsimmobilie und Aufteilen des Erlöses

Der Verkauf mit anschließender Aufteilung des Erlöses nach Eigentumsanteilen bietet Ihnen eine einfache und saubere Lösung. Beim Verkauf des gemeinsamen Hauses wird zunächst der Restkredit abgelöst sowie eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt. Der übrig bleibende Erlös wird unter den Ex-Partnern aufgeteilt. Beachten Sie jedoch, dass bei einer nicht selbst genutzten Immobilie mit einer Haltedauer von weniger als zehn Jahren Spekulationssteuer beim Verkauf anfallen kann. Ein selbstgenutztes Objekt sollten Sie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren bewohnt haben, um diese Steuer zu umgehen.

Auszahlung des Ex-Partners

Möchte ein Partner als Alleineigentümer in der Immobilie wohnen bleiben und das Haus nicht verkaufen, muss er den anderen Partner in der Regel ausbezahlen. In diesem Fall übernimmt der im Haus verbleibende Partner neben einer Abfindung auch die laufende Kreditbelastung für die Immoblie. Die Immobilie sollte möglichst noch vor der endgültigen Scheidung vollzogen werden, um die mit dem Eigentümerwechsel einhergehende Grunderwerbsteuer zu umgehen.

Realteilung der Scheidungsimmobilie

Realteilung bedeutet, dass die Immobilie in zwei baulich abgeschlossene Wohneinheiten aufgeteilt wird. Hierbei erhält jeder der Partner – festgehalten in einer Teilungserklärung – Eigentumsrechte an der Immobilie.  Dies kann funktionieren, ist aber oft aus baulichen Gründen nicht oder nur bedingt umsetzbar. Ob man wirklich mit dem ehemaligen Partner weiterhin so eng zusammenleben möchte, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Jeder Partner hat jedoch auch die Möglichkeit, seine Hälfte zu verkaufen oder zu vermieten.

Vermietung der Scheidungsimmobilie

Die Vermietung bietet sich an, wenn die Immobilie in der Familie bleiben und so später an die Kinder vererbt werden soll. Die Vermietung kann beiden ehemaligen Ehepartnern ein zusätzliches Einkommen sichern, das für die Abzahlung der Kreditraten oder auch zur Altersvorsorge dienen kann. Bedenken Sie jedoch, dass Sie mit Ihrem ehemaligen Partner zusammen als Vermieter auftreten und gemeinsame Entscheidungen bezüglich der Organisation der Vermietung treffen müssen. Dies setzt natürlich voraus, dass Sie bereit sind, weiterhin den Kontakt mit Ihrem Ex-Partner zu pflegen.

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