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Der Energieausweis

Der Energieausweis enthält Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Er ist ein wichtiges Instrument für die Beurteilung künftiger Betriebskosten. Insbesondere eignet sich ein Energieausweis, um verschiedene Immobilen hinsichtlich ihrer energetischen Qualität miteinander zu vergleichen. Ein Energieausweis ist ab Ausstellung zehn Jahre lang gültig. Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, muss einen Energieausweis besitzen und diesen  spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Können Sie keinen Energieausweis vorlegen oder ist der vorhandene abgelaufen, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu mehreren Tausend Euro rechnen.

Der Bedarfs- und der Verbrauchsausweis

Es gibt zwei Varianten von Energieausweisen: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Für ein Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für das der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, benötigen Sie einen Energiebedarfsausweis. Ausnahme: das Gebäude hat schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt oder wurde nachträglich auf dieses Niveau gebracht – dann reicht ein Verbrauchsausweis. Falls sich in einem Gebäude mindestens fünf Wohnungen befinden und der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde, genügt ebenfalls ein Verbrauchsausweis. Für Neubauten ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Für denkmalgeschützte Gebäude wird kein Energieausweis benötigt.

Der Verbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis gibt den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner im Jahr für Heizung und Warmwasser an. Auf einer farbigen Skala erfolgt die Einordnung des Verbrauchs in eine Energieeffizienzklasse und es lässt sich gleich erkennen, ob sich der Energieverbrauch eher im „grünen“ oder im „roten“ Bereich bewegt. Grundlage für die Ermittlung dieses Wertes ist die Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre. Das Ergebnis ist jedoch stark nutzerabhängig: es lässt sich nicht nachvollziehen, ob die Bewohner besonders sparsam geheizt haben, oder ob sie besonders wärmebedürftig waren. Dieses individuelle Verbrauchsverhalten kann zu einem verfälschten Ergebnis im Energieausweis führen. 

Der Bedarfsausweis

Ein Energiebedarfsausweis weist den berechneten Energiebedarf eines Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten aus. Er ist wesentlich komplexer als ein Verbrauchsausweis. Für die Berechnung werden Werte der Bausubstanz, des Zustandes von Wänden, Fenstern und des Daches sowie der Heiz- und Lüftungstechnik miteinbezogen. Dadurch ist ein Bedarfsausweis aussagekräftiger als ein Verbrauchsausweis. Zudem enthält er objektspezifische Empfehlungen zur energetischen Ertüchtigung eines Gebäudes. Auch der Bedarfsausweis enthält eine farbig gestaltete Einordung in Energieeffizienzklassen, anhand derer die energetische Situation eines Gebäudes auf den ersten Blick ablesbar ist. ist.

Der Energieausweis: Ausstellung und Kosten

Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nach dem Gebäudeenergiegesetz nur Personen mit bestimmten Qualifikationen berechtigt. Hierzu zählen insbesondere Architekten, Igenieure, Schornsteinfeger und Handwerker mit spezifischen Aus- und Weiterbildungen sowie entsprechender Berufspraxis. Der Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als der Bedarfsausweis und wird schon für weniger als 100 Euro angeboten. Für einen Energiebedarfsausweis mit Vor-Ort-Begehung müssen Sie mit Kosten ab 300 Euro rechnen.

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